Günter Weiser

Rechtsanwalt und Notar a. D.
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Günter Weiser

Günter Weiser war nach rechtswissenschaftlichem Studium in Münster von 1976 bis 1980 als Richter in Münster und Gelsenkirchen tätig. Seit 1980 betreut er als Rechtsanwalt Mandanten bei zivilrechtlichen Fragestellungen. In den letzten Jahren hat er sich auf außergerichtliche und gerichtliche Aktivitäten im Bereich seiner Kernkompetenz auf dem Gebiet seiner beiden Fachanwaltschaften, dem Gebiet des Erbrechts und des Gesellschaftsrechts, konzentriert.

Die während seiner fast 30-jährigen Zeit als Notar (bis 2018) gewonnenen Kenntnisse und Erfahrungen setzt er als begleitender und betreuender Berater von Mandanten mit gleichgerichteten aber auch widerstreitenden Interessen sicher und ergebnisorientiert ein.

Bei allen Mandanten steht für ihn im Vordergrund,

  • durch exakte Ermittlung des zu beurteilenden bzw. zu regelnden Sachverhaltes
  • unter Berücksichtigung der zu verwirklichenden Ziele
  • mit hohem juristischem Sachverstand
  • Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge sowie mit
  • Einfüllungsvermögen und Sensibilität

streitige Auseinandersetzung erfolgreich zu beenden, bzw. den Weg für eine interessengerechte und möglichst einvernehmliche Lösung aufzuzeigen und rechtssicher zu gestalten.


Mitarbeiterinnen

Name

Kontakt

Eugenia Roor (Sekretariat) 

Telefon 0251-4137-18

Jana Schrilz (Sekretariat) 

Telefon 0251-4137-29

Bianca Scho (Kosten)

Telefon 0251-4137-21

Edyta Kowalczyk-Woelke (Buchhaltung)

Telefon 0251-4137-12